Urkundenportal
Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 in Verbindung mit § 55 Personenstandsgesetz
Hier haben Sie die Möglichkeit, Personenstandsurkunden oder Auszüge aus dem Personenstandregister online zu beantragen und zu bezahlen.
Nach Eingang Ihres Antrages und der Gebühr werden durch das Standesamt der Stadt Nienburg (Saale) Personenstandsurkunden, z.B. Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden sowie beglaubigte Auszüge aus den Personenstandsregistern erstellt. Voraussetzung ist, dass die Beurkundung in Nienburg (Saale) - verwaltete Standesämter - erfolgte.
Folgende Urkunden können Sie beantragen:
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Nachweise über die Geburt der letzten 110 Jahre,
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Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden der letzten 80 Jahre,
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Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre,
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Erteilung einer Auskunft aus dem Register, z.B. Geburtszeit
Bei Auskünften aus den Zeiten davor handelt es sich um Archivgut. Diese Anfragen und die mit Ahnenforschung zusammenhängen, können nicht online gestellt werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an das Standesamt Nienburg (Saale).
Zur Antragstellung benötigen Sie Ihren:
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie als Datei im pdf- oder jpg-Format. Die Größe der Datei darf 2 MB nicht übersteigen.
Sollten weitere Dokumente für die Überprüfung der Berechtigung zur Beantragung einer Urkunde benötigt werden, werden sich die Mitarbeiter*innen des Standesamtes mit Ihnen in Verbindung setzen.
Diese Prüfung ist notwendig, damit die Urkunden nicht in falsche Hände geraten.
Achtung! Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Sie den Onlineservice des Standesamtes der Stadtverwaltung Nienburg (Saale) unter diesem Link finden. Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich um kein Serviceangebot der deutschen Standesämter handelt! Diese sind kostenpflichtige Angebote von privaten Betreibern. Nutzen Sie für Ihre Urkundenanforderung bitte ausschließlich diesen Link zum Online-Service.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung Land Sachsen-Anhalt (AllGO) in der jeweils geltenden Fassung.
Es fällt eine Gebühr von 10,00 Euro für die erste Urkunde an, jede weitere mit bestellte gleiche Urkunde kostet 5,00 Euro.
Für Rentenzwecke werden Urkunden gebührenfrei erstellt.
Wichtiger Hinweis zur Nutzung von Kopien
Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, sollen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer.
Die Kopie wird unverzüglich vernichtet, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck erreicht ist.
Bezahlmöglichkeiten
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Kreditkarte (Die Kreditkartenzahlungen erfolgen im 3-D Secure Verfahren.)
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giropay (giropay ist das gemeinsame Online-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen. Als digitale Schwester der girocard ermöglicht giropay das einfache Bezahlen direkt vom Girokonto. Zahlungen werden von dort abgebucht und Rückerstattungen gutgeschrieben. Mit giropay entscheiden Sie selbst, wie Sie zahlen möchten: Mit Benutzername und Passwort, nach einmaliger Registrierung. Oder ohne Registrierung, per Online-Überweisung und TAN-Verfahren Ihrer Bank oder Sparkasse.)