Wichtige Mitteilung zur Erhebung der Gewässerumlage 2018

Die Gewässerumlagebescheide beinhalten bedauerlicherweise einen formellen Fehler. Es handelt sich um einen offensichtlichen Schreibfehler in einer der Berechnungsspalten auf Seite 3 der Bescheide.

Die Angabe des Flächenmaßes m² In der Spalte „Beitragssatz in €/“ ist falsch und müsste „Beitragssatz in €/ha“ lauten.

Trotz des Schreibfehlers ist die Berechnung der Beiträge richtig erfolgt und ändert nichts an den errechneten Beiträgen zur Gewässerumlage 2018.

 

Die Bezahlung der Beträge kann durch Überweisung oder Bareinzahlung in der Stadtkasse bzw. im Bürgerbüro erfolgen. 

 

Wenn Sie den Einzug durch Lastschrift möchten, erteilen Sie bitte ein SEPA-Lastschriftmandat. Sollten Sie für den Einzug der Gewässerumlage 2017 bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so ist dieses leider für den aktuellen Beitrag nicht mehr verwendbar, da es vor mehr als drei Jahren erteilt wurde. Keinesfalls wird der Beitrag doppelt eingezogen.

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den im Bescheid benannten Ansprechpartner der Stadtverwaltung.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 08. Dezember 2022

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