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Haushaltsbescheinigung / Meldebescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung
Zur Beantragung:
Melderechtlich betrachtet gibt es keine Haushaltsbescheinigung. Daher wird in diesem Sinne eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt.
Diese erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet neben den persönlichen Daten, auch die Daten zu den Angehörigen zu denen die antragstellende Person gesetzlichen Beziehungen hat. Gesetzliche Beziehungen bestehen bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften, sowie zu Kindern unter 18 Jahren.
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann nur persönlich beantragt werden.
Für die Daten von anderen im Haushalt lebenden Personen, als die der oben genannten, ist ein entsprechender Vordruck der anfordernden Stelle vorzulegen. Anderenfalls kann auch hier durch persönliche Vorsprache eine separate Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Bei Wohngeldleistungen ist diese Bescheinigung bereits im Wohngeldantrag enthalten. Dieser ist dann bei der örtlichen Meldebehörde vorzulegen.
Zu den Kosten und Gebühren:
Sowohl eine einfache als auch die erweiterte Meldebescheinigung kostet 8,00 €.
Wird diese für Jugendämter oder Träger von Sozialleistungen benötigt, ist die Ausstellung gebührenfrei. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
Zur Gültigkeit:
Dieses Dokument stellt eine Momentaufnahme des Tages der Ausstellung dar. Im Regelfall wird diese von den jeweiligen Stellen für 3 Monate anerkannt.
Marktplatz 1
06429 Nienburg (Saale)
Zimmer 1.07
Marktplatz 1
06429 Nienburg (Saale)
(034721) 309-117
(034721) 309-110
Zimmer 1.06
Marktplatz 1
06429 Nienburg (Saale)
(034721) 309-111
(034721) 309-511