Friedhofswesen
Allgemeine Informationen
Hinweis der Friedhofsverwaltung
Wir weisen darauf in, dass es sich bei den Urnenfeldern mit Namenstafel um eine Urnengemeinschaftsanlage handelt und diese keine Urneneinzelgräber sind. Demzufolge sind an den Grabstätten keine Bepflanzungen und größere Blumentöpfe abzustellen. Wie bereits auf den Hinweisschildern an den jeweiligen Anlagen vermerkt, räumen wir ein, dass die Angehörigen einen Blumenstrauß oder ähnliches abstellen können. Alles andere wird von uns entsorgt!
Ebenso ist an den anonymen Urnen- und Gräbergemeinschaftsfeldern davon abzusehen, Kunstblumen, große Blumenschalen und sonstige Dekorationen abzustellen!
Bei Überprüfung der Friedhofsdaten wurde festgestellt, dass bei vielen Gräbern das Nutzungsrecht abgelaufen ist. Wir bitten die betroffenen Nutzungsberechtigten um Mitteilung, wie weiter verfahren werden soll. Sie haben die Möglichkeit, die Grabstätte einebnen zu lassen oder das Nutzungsrecht wieder zu kaufen. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie im Rathaus.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir keine Namen veröffentlichen. Wenn Sie erfahren möchten, ob Ihr Grab davon betroffen ist, können Sie dies bei der Friedhofsverwaltung im Rathaus, bei Frau Richter, erfragen.
Ihre Friedhofsverwaltung
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
32 Öffentliche Ordnung und SicherheitMarktplatz 1
06429 Nienburg (Saale)
Frau Mandy Richter
Zimmer 0.02
Marktplatz 1
06429 Nienburg (Saale)
(034721) 309-246
(034721) 309-110
Formulare
- Antrag auf Einebnung einer Grabstätte
- Antrag auf Erwerb oder Verlängerung einer Grabstätte
- Antrag auf Umbettung von Ascheurnen
- SEPA Einzugsermächtigung